Die Kriterien für eine Antragsberechtigung in einer konkreten Ausschreibung (Call) sind in Kapitel 2.1 der jeweiligen, antragsspezifischen Richtlinien (Guidelines) definiert.
Sobald ein konkreter Antrag geplant ist, sollte sichergestellt werden, dass die antragsstellende Organisation in der Trägerdatenbank PADOR (Potential Applicant Data Online Registration) vollständig und mit aktuellen Daten eingetragen ist. Der Zugang zu PADOR erfolgt zum Beispiel über EXACT External Wiki.
Zum Bewerberportal PADOR
Da die Antragsberechtigung erst nach der Prüfung des Antrags im letzten Schritt erfolgt, empfehlen wir zur Vermeidung unnötigen Aufwands, dass Sie Ihre eigene Antragsberechtigung sowie die aller Ihrer Partner frühzeitig und selbstkritisch anhand der in Kapitel 2.1 der Richtlinien genannten Qualifizierungskriterien überprüfen.