Für die Umsetzung ihrer Programme führt die EU Ausschreibungen (Calls for Proposals) durch. Dabei unterscheidet sie zwischen verschiedenen Kategorien von förderberechtigten Antragstellenden, die jeweils in den Förderrichtlinien (Guidelines) spezifiziert sind. In der Regel sind dies gemeinnützige Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, (NRO, private Stiftungen), mitunter auch lokale Gebietskörperschaften (Local Authorities), öffentliche Dienstleister (Wasserwerke, Bildungseinrichtungen) und bisweilen private Akteurinnen und Akteure.
Die EU-Beratung unterstützt diese gemeinnützigen Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft und lokalen Gebietskörperschaften durch ihr Beratungsangebot bei allen Schritten der Antragsstellung sowie nach der Förderzusage bei Fragen der Implementierung.