Am 22.11.2016 hat die Europäische Kommission drei wichtige neue Vorschläge zur Zukunft der europäischen Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt:
- einen Neuen Europäischen Konsens für Entwicklung,
- zur Umsetzung der Agenda 2030 („Nächste Schritte für eine nachhaltigere europäische Zukunft“) und
- zur Zukunft der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten („Auf dem Weg zu einer erneuerten Partnerschaft mit den AKP-Staaten nach 2020“).
Diesen Veröffentlichungen ist ein Konsultationsprozess mit verschiedenen Akteuren vorausgegangen und soll jetzt vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat diskutiert und verabschiedet werden. Die Europäische Kommission aktualisiert damit den Konsens für Entwicklung aus dem Jahr 2005. Mit den Vorschlägen für den Neuen Konsens und für ein nachhaltigeres Europa stellt die EU ihren Beitrag zur Umsetzung der letztes Jahr von der UN verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) vor. Das aktuelle Partnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten läuft 2020 aus und die Kommission möchte mit diesem Vorschlag eine erste Diskussionsvorlage für die Verhandlung vorlegen, die die UN-Agenda 2030 mitberücksichtigen.