Als Lead Applicant darf nur ein Antrag eingereicht werden. Wer als Lead Applicant einen Antrag eingereicht hat, kann Co Applicant in anderen Anträgen sein (siehe Guidelines S.20). Falls eine Organisation mehrere Anträge als Lead Applicant einreicht, wird nur der zeitlich als erste eingegangen Antrag bewertet. Die Anzahl der Anträge für Co Applicants ist nicht beschränkt. Diese Möglichkeiten stellen eine Verbesserung zum letzten Call von 2016 dar.
Im Lot eins, das sich an zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen EU-Mitgliedstaaten richtet, müssen die Aktivitäten in acht Mitgliedstatten durchgeführt werden. Die minimale Fördersumme liegt bei 7.000.000 Euro, die maximale bei 12.000.000 Euro. Insgesamt stehen für dieses Lot 43.000.000 Euro zur Verfügung.
Im Lot zwei, das sich an zivilgesellschaftliche Organisationen aus den „neuen“ EU13-Ländern richtet, müssen die Aktivitäten in fünf Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die minimale Fördersumme liegt bei 2.000.000 Euro, die maximale bei 7.000.000 Euro. Insgesamt stehen für dieses Lot 14.750.000 Euro zur Verfügung.
Im Lot drei, das sich an Kommunen (Local Authorities) richtet, müssen die Aktivitäten in fünf Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die minimale Fördersumme liegt bei 3.000.000 Euro, die maximale bei 7.000.000 Euro. Insgesamt stehen für dieses Lot 19.250.000 Euro zur Verfügung.
Neu dazu gekommen ist eine Deckelung der Personalkosten unter dem Subheading eins „Human Resources“ auf 40 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten (siehe hierzu Seite 22 der Guidelines).