Wie schon in unserem EU-Info Nr. 511 erläutert, können Sie eine Unterbrechung (suspension) der Projektaktivitäten beantragen.
Beachten Sie folgenden Punkt: Die Beurteilung der Umstände, die zu einer Aussetzung aufgrund höherer Gewalt führen, erfolgt immer von Fall zu Fall.
Die Änderungen müssen in einer Vertragsänderung festgehalten werden.
- Vertragsverlängerungen werden von Fall zu Fall entschieden
- Rechnungen und Zahlungsanforderungen werden während dieser Ausnahmesituation im pdf-Format und als E-Mail gesendet akzeptiert
- Zuwendungsfähige Kosten: Wenn aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 Aktivitäten nicht umgesetzt werden können, können Kosten, die nicht durch andere Quellen übernommen werden, als zuwendungsfähig betrachtet werden:
- (a) Reise- oder Unterbringungskosten für Personen, die an Sitzungen oder Veranstaltungen teilnehmen sollten und aus Gründen höherer Gewalt verhindert wurden
- (b) Kosten, die im Zusammenhang mit annullierten Sitzungen anfallen, wie zum Beispiel Flug- oder Hotelbuchungen, die annulliert werden mussten
- (c) Kosten im Zusammenhang mit Aktivitäten, die in Gebieten durchgeführt werden sollen, die Sperr- oder Quarantänemaßnahmen unterliegen
- (d) Kosten, die für Aktivitäten anfallen, die aufgrund der Anwendung von sozialen Distanzmaßnahmen durch den Begünstigten/Auftragnehmer/Partnerorganisation gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und/oder den Auflagen der nationalen Behörden abgesagt wurden.
Hier können Sie sich an den WHO-Empfehlungen vom 11. März 2020 orientieren oder an den Maßnahmen, die in den jeweiligen Ländern angewendet wurden. Die Kommission wird auch hier wieder eine Fall-zu-Fall-Analyse vornehmen.
Um die Kosten zu begründen, können Sie beispielsweise folgende Unterlagen beifügen:
- den Nachweis, dass die Reisekosten nicht erstattet werden können
- eine ehrenwörtliche Erklärung im Falle eines engen Kontakts mit einer Person, die an COVID-19 leidet und dadurch die Reise oder die Teilnahme an einer Sitzung behindert
- für die Annullierung von Konferenzen die vertraglichen Bedingungen bezüglich der Anmietung des Veranstaltungsortes und die Annullierungsgebühren
- Anweisungen von regionalen und/oder nationalen Behörden über soziale Distanzierung
- soziale Distanzierungsanweisungen, die von den Empfängern gegenüber ihren Mitarbeitern erlassen werden.
Interimsauszahlungen können ausnahmsweise auch ohne expenditure verification erfolgen, aber keine Abschlusszahlungen.