Im Sommer 2020 hat die EU-Beratung eine Zufriedenheitsbefragung unter den Nutzern seiner Beratungsleistungen durchgeführt. Es war nach 2016 die zweite Befragung mit weitgehend identischen Fragen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Die Bedingungen für die Durchführung waren insofern andere, als dass die Corona-Pandemie die Form der Zusammenarbeit verändert hat. Unter anderem musste die Umstellung der Seminare auf online-Formate bewerkstelligt werden. Das Team der EU-Beratung konntet den Trägern in der gesamten Zeit als Beratungsinstanz zur Verfügung stehen.
Bei der Trägerzufriedenheitsbefragung 2020 haben sich insgesamt 81 Teilnehmende an der Befragung beteiligt, deutlich weniger als bei der ersten Umfrage im Jahr 2016. Von den Teilnehmern waren 87,5 Prozent Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und 2,5 Prozent gehörten Gebietskörperschaften beziehungsweise Kommunen an.
Bei der allgemeinen Zufriedenheit als Gesamtindikator liegt die EU-Beratung mit 92,2 Prozent in den beiden besten Kategorien etwas über dem Ergebnis der ersten Trägerbefragung.