im Juli hat die Europäische Union (EU) eine neue Leitlinie zur Sichtbarmachung der EU-finanzierten Projekte herausgebracht: Communicating and Raising EU Visibility. Sie ersetzt die bisher geltende Leitlinie von 2018 und ist – sofern keine entgegenstehenden vertraglichen Gründe vorliegen – auf alle Projekte anzuwenden, also auch schon auf die Laufenden.
Die Unterlagen finden sich im Internet auf Englisch
Zu den Unterlagen
Die neue Version der Leitlinien drückt eine Weiterentwicklung der Kommunikations- und Sichtbarkeitsanforderungen von einer eher budget- und aktivitätsorientierten Handhabung zu einem mehr strategischen Gesamtansatz aus.
In den General Conditions erfolgte im neuen PRAG 2021.1 unter Artikel 6.2 eine inhaltliche Anpassung, so dass künftig: „Upon request of the European Commission, the coordinator shall submit a communications plan for the approval of the European Commission and report on its implementation in accordance with Article 2”. (Hervorhebung durch die EU-Beratung)
Damit ist es nicht mehr obligatorisch, einen entsprechenden Plan zu den Vertragsverhandlungen vorzulegen. Wir gehen davon aus, dass sich für die große Mehrzahl von Projekten im Vorgehen zur Visibility nichts ändert. Für eine kleine Auswahl politisch relevanter Projekte wird künftig die strategische Kommunikation an Bedeutung gewinnen und Visibility einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Für diese Projekte wird ein gesondertes Budget notwendig werden und alle Maßnahmen werden eng mit der EU abgestimmt und von dieser freigegeben.
Fragen dazu beantwortet das Team der EU-Beratung.