Neben den Guidelines enthält ein Call außerdem die Grant Application Form (Antragsformular) und diverse Annexes (Anhänge). Für DEAR-Projekte werden die Mittel jährlich oder zweijährig in einem zentralen Call for Proposals aus Brüssel ausgeschrieben.
Im letzten Call von 2013 (Referenz: 134863) wurden die Mittel aus den Haushaltsjahren 2013 und 2014 (insgesamt rund 54 Millionen Euro) gemeinsam vergeben. Der nächste Call ist für Anfang 2016 geplant.
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Restricted Calls
Bei Calls aus dem Bereich der Inlandsprojekte handelt es sich um so genannte „restricted calls“, das heißt, das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird also nur eine Concept Note eingereicht. Erst nach positiver Beurteilung durch die Europäische Kommission wird der Antragsteller zum Einreichen des vollständigen Antrags aufgefordert.
Die Struktur der Guidelines
Um Ihnen das Lesen und Verstehen der Guidelines zu vereinfachen, stellen wir hier ihre grundlegende Struktur vor. Sie bleibt im Wesentlichen konstant und gliedert sich in drei Hauptpunkte: Erstens die thematische und inhaltliche Vorstellung des Calls, zweitens die formalen Regeln des Calls und drittens die Anhänge.
Die inhaltliche Beschreibung des Calls
Kapitel 1 der Guidelines umfasst folgende wichtige Informationen:
- Hintergrund, Ziele und Prioritäten des CSO-LA-Programms und des vorliegenden Calls
- Höhe des Gesamtvolumens des Calls
- Höhe der Mindest- und Höchstfördersummen
- Prozentualer Anteil der EU-Förderung an den Gesamtkosten.
Im letzten Call (2013) war für antragstellende NGOs aus Mitgliedsstaaten der EU 15 vorgeschrieben, das Projekt müsse in mindestens 10 Mitgliedsstaaten stattfinden. Die minimale Fördersumme war mit 3 Millionen Euro bei einer Ko-Finanzierung der EU von 85 Prozent entsprechend hoch.
Formale Regeln des Calls
In diesem Kapitel wird erläutert, welche Voraussetzungen seitens des Antragstellers und seiner Partner erfüllt sein müssen, um für eine Zuwendung in Frage zu kommen. Es folgen die Bestimmungen für das Verfassen der Concept Note und des vollständigen Antrags.
Förderbedingungen für Antragsteller und Partner
Die potentiellen Antragsteller müssen Non-Profit Organisationen (juristische Personen) oder lokale Behörden mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat sein. Für Antragsteller aus den zwölf neuen Mitgliedsstaaten gilt hier ein Zeitraum von zwei Jahren. Des Weiteren müssen Bewerber mindestens drei Jahre Erfahrung bei der Durchführung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit nachweisen (Bewerber aus den neuen Mitgliedsstaaten zwei Jahre).
Für Projektpartner aus EU-Mitgliedsstaaten gelten die gleichen Bedingungen. Partner können auch aus den Entwicklungsländern stammen. Auch hier ist eine offizielle Registrierung entsprechend der jeweiligen Landesvorgaben erforderlich.
Förderbedingungen für geplante Maßnahmen
Gefördert werden können nur Maßnahmen, die den Zielen und Prioritäten des Calls entsprechen. Diese werden im ersten Teil der Guidelines erläutert. Schwerpunkte sind bewusstseinschaffende Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die sich hauptsächlich an die Zivilgesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten richten sollen. Die Guidelines bleiben bei der Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen sehr offen, beinhalten jedoch eine Liste mit Ausschlusskriterien, welche einer Förderung im Wege stehen. Die Projekte müssen in der Regel in einem oder mehreren EU-Ländern stattfinden. Auch die vorgeschriebene Dauer des Projekts wird hier bekannt gegeben (12 bis 36 Monate im Call von 2008). Die Anzahl der Anträge, die pro Bewerber eingereicht werden dürfen, ist nicht begrenzt.
Bewerbungsmodalitäten und - formulare
Ebenfalls im Kapitel 2 der Guidelines werden die Regeln zum Inhalt und zu den Formalitäten der Concept Note sowie zu den Formalitäten des vollständigen Antrags vorgestellt. Hier findet man die Abgabefristen, die Sprachen, in denen die Anträge verfasst werden dürfen, und die Adressen, an die die Anträge geschickt werden müssen. Die Informationen zu den in der Concept Note beziehungsweise im Vollantrag geforderten Inhalten findet man in der Grant Application Form (in der Regel im Annex A des Calls). Da im Antragsverfahren zunächst nur die Concept Note eingereicht und bewertet wird, muss diese bereits alle wichtigen Informationen zum Projektinhalt und –ablauf enthalten.
Zusammenfassung aus Kapitel 2 der Guidelines
- Wer darf Anträge stellen?
- Wer darf als Partner fungieren?
- Welche Maßnahmen/Projekte sind förderfähig?
- Welche Abgabefristen gelten für Concept Note und Vollantrag?
Die Anhänge
Hier findet man die Vorlage der für den Antrag zu nutzenden Dokumente. Die Grant Application Form (Antragsformular) für die Concept Note und den Vollantrag, das Budget, den Logical Framework (Projektplanungsübersicht), sowie weitere Dokumente und Links. Für die konkrete Antragstellung sind nur die für den jeweiligen Call veröffentlichten Dokumente erlaubt.
Obwohl im Rahmen der Calls bisher die Richtlinien nur auf Englisch und Französisch veröffentlicht wurden, darf der Antrag auch in Deutsch abgegeben werden. Einen Überblick über alle Sprachversionen bekommen Sie unter E3a bis E3d.