Suche von grundlegenden Informationen zu Ausschreibungen (Calls)
Antragsstellende können sich nur auf einen konkreten Call bewerben. Wenn Sie einen passenden aktuellen Call gefunden haben, der zu Ihrer eigenen strategischen Ausrichtung, Ihren fachlichen Kompetenzen und Ihrer regionalen Schwerpunktsetzung passt, sollten Sie weitere Informationen über das Zielland und die Arbeit der EU-Delegation in diesem Land recherchieren.
Weiter unten beschreiben wir, wie Sie die Kontaktdaten der EU-Delegationen mit den weitergehenden Informationen zu Länderstrategien und – programmen auffinden können.
Diese Informationen können Ihnen bei der Entscheidung hilfreich sein, ob Sie einen Antrag stellen beziehungsweise weitere sinnvolle Vorbereitungsschritte durchführen können.
Download
Hier finden Sie die Ausschreibungen: PDF-Anleitung
Tipp
Ein Gespräch mit der EU-Delegation in Ihrem Zielland, möglichst zusammen mit Ihren Partnern, bietet sich an, um sich als relevanter Akteur in der Zielregion bekannt zu machen. Bereiten Sie diesen Kontakt gut vor und überlegen Sie, welchen konkreten Mehrwert, etwa in Form Ihrer konkreten Studien und Bedarfsanalysen, Sie anbieten können. Nutzen Sie im Vorfeld alle öffentlichen Informationsquellen über die jeweilige Delegation, ihre Prioritäten und bereits durchgeführten Projekte sowie im nationalen Kontext relevanten Referenzdokumente und Links, um sich „bedarfsorientiert“ vorzustellen...
Selbstkritische Prüfung nach Veröffentlichung eines Calls
Sobald ein Call veröffentlicht wurde, ist ein persönlicher und individueller Kontakt zur Contracting Authority, die häufig die EU-Delegation sein kann, zum spezifischen Vorhaben im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr möglich.
Bitte studieren Sie die Richtlinien sehr aufmerksam und prüfen Sie die folgenden Punkte sehr selbstkritisch:
- Ist Ihr Vorhaben im Rahmen des konkreten Calls wirklich relevant?
- Welche Partnerorganisation(en) benötigen Sie, und welche Kriterien müssen diese sowie Ihre Organisation als Hauptantragstellende zwingend erfüllen? Beachten Sie, dass die EU die Trägerprüfung, also die Frage ob Sie und ihre Partner alle in den Richtlinien spezifizierte Voraussetzungen erfüllen und somit antragsberechtigt (eligible) sind, erst nach Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Full Application vornimmt, so dass Sie sich unter Umständen sehr viel unnötige Arbeit gemacht haben, wenn Ihre Selbst- und Partnerprüfung nicht ausreichend kritisch die Kriterien zur Antragsberechtigung (Eligibility Criteria) berücksichtigt haben sollte.
- Können Sie und Ihre Partner die geforderten Eigenmittel im absoluten und prozentual geforderten Umfang beibringen?