Der neue Finanzrahmen macht außerdem quantitative Vorgaben, in welchen Themenfeldern die Mittel eingesetzt werden sollen:
- Wenigstens 20 Prozent sollen für menschliche Entwicklung eingesetzt werden.
- 30 Prozent sind angestrebt, um die Bemühungen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu stärken.
- 10 Prozent sind angestrebt, um Migration und erzwungene Wanderungsbewegungen im Rahmen eines neuen Instrumentes zu bewältigen, das auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen ungeregelter erzwungener Migration und der spezifischen Herausforderungen in diesem Bereich beinhaltet.
- Wenigstens 85 Prozent der Maßnahmen sollen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter hinwirken.
Wenigstens 93 Prozent des Budgets sollen im Rahmen der Official Development Assistance (ODA) berichtbar sein. Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, 0,7 Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklung und davon 0,2 Prozent für die am wenigsten entwickelten Staaten einzusetzen.
Der Finanzrahmen wurde im Dezember 2020 verabschiedet und befindet sich Ende 2021/Anfang 2022 in der Feinabstimmung auf der Ebene der EU-Delegationen und der Zielländer, um in Annual Action Plans überführt zu werden, die Grundlage der Ausschreibungen sind.